V. Benutzerordnung für die öffentliche Bücherei der Pfarre St. Gallus
§ 1 Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten sind durch Aushang in der Bibliothek, durch Bekanntmachung im Pfarrblatt und auf der Homepage ersichtlich.
§2 Anmeldung
Für die Benutzung ist eine Anmeldung erforderlich. Anmeldegebühren sind in der Gebührenordnung ersichtlich. Die BenutzerInnen sind verpflichtet jede Änderung ihrer Daten mitzuteilen.
§ 3 Entgelte
Die Benutzung der Medien ist im Allgemeinen kostenlos. Entgelte für Versäumnisse und die Jahresgebühren sind in der Gebührenordnung geregelt, ebenso die Verleihdauer.
§ 4 Pflichten der Benutzer
Beim Benutzen der Bibliothek ist gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Die notwenige Ruhe muss gewährleistet sein. Alle Medien und Einrichtungsgegenstände der Bücherei sind sorgfältig zu behandeln. Bei Verlust oder Beschädigung ist dies der Bücherei sofort zu melden.
§ 5 Haftung der Benutzer
Bei Verlust oder Beschädigung der Medien während der Verleihdauer hat der Benutzer den vollen Schaden zu begleichen, auch dann, wenn er nicht persönlich der Verursacher war. Die Höhe des Schadenersatzes bestimmt die Leitung der Bücherei nach pflichtgemäßer Prüfung. Bei Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Exemplares werden diese Anschaffungskosten in Rechnung gestellt.
Bei Schäden durch minderjährige Kinder haften die Erziehungsberechtigten.
§ 6 Entlehnungen
Die Verwendung der Medien kann in der Bücherei oder vor allem außer Haus erfolgen. Die BüchereimitarbeiterInnen stehen mit Beratung, Auskunft und Information zur Verfügung.
Telefonische Vorbestellungen oder Reservierung sind möglich.
§ 7 Haftung der Bücherei
Für die Garderobe oder mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Benutzerordnung tritt mit Datum vom 1.April 2014 in Kraft.